Deutsche Rentenversicherung

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Verarbeitungstätigkeit: Zulagesystem Altersvorsorge (zusy)

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verwendet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch Daten, welche Sie uns zur Verfügung gestellt haben könnten, welche wir von Dritten über Sie erhoben haben könnten oder welche wir von Dritten über Sie übermittelt bekommen haben könnten. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Recht aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände:

Kontaktadresse der ZfA und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA
bei der Deutsche Rentenversicherung Bund
10868 Berlin
Tel.: 03381 21222324 / 03381 21222350 (für Anbieter von Altersvorsorgeverträge)
Fax: 03381 21223300
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
De-Mail: ZfA.Service@drv-bund.de-mail.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Rentenversicherung Bund erreichen Sie über:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezernat für Datenschutz
10704 Berlin
Fax 030 865-27880
E-Mail: Datenschutz-DRV-Bund@drv-bund.de.

Verarbeitungszweck

Der Aufbau einer staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Rente) ist ein Kernstück der Rentenreform 2001. Die Förderung wird in Form von Zulagen und einem zusätzlichen Sonderausgabenabzug ausgezahlt. Die mit der Förderung verbundenen Aufgaben wurden der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) als zentrale Stelle übertragen. Diese Stelle heißt Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen und hat ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel. 

Die wesentlichen Aufgaben der ZfA sind:

  • Die Berechnung und Auszahlung der Zulage. Die Auszahlung der Zulage erfolgt an den Anbieter und wird auf den Altersvorsorgevertrag des Zulageberechtigten verbucht.
  • Eine eventuelle Rückforderung zu Unrecht gezahlter Zulagen.
  • Jährlich wiederkehrende Feststellung des Zulageanspruchs.
  • Das Verfahren zur Rückabwicklung der steuerlichen Förderung im Fall einer schädlichen Verwendung des Altersvorsorgevermögens (angespartes gefördertes Altersvorsorgevermögen wird nicht unter den gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen ausgezahlt).
  • Das Verfahren bei Verwendung von Kapital aus einem Altersvorsorgevertrag zum Erwerb oder zur Herstellung von selbstgenutztem Wohneigentum.
  • Der Datenabgleich mit den Rentenversicherungsträgern, den Familienkassen, der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau, den zuständigen Besoldungsstellen und den Finanzämtern zur Überprüfung der gezahlten Zulage.

Im Zusammenhang mit diesen gesetzlichen Aufgaben der ZfA ist es erforderlich, Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten, um auf dieser Basis beispielsweise Ihren Zulageanspruch für das aktuelle Beitragsjahr festzustellen. Dabei können Ihre Daten durch die ZfA auch weiterverarbeitet werden, wenn dies der Feststellung des Zulageanspruchs in folgenden Beitragsjahren und damit der Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der ZfA dient. Da diese Weiterverarbeitung auf denselben rechtlichen Grundlagen beruht, wie die erstmalige Verarbeitung, sind die hier dargelegten Informationen auf diese Formen der Weiterverarbeitung übertragbar.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung sind die §§ 10a, 26, 26a und 26b, 52 Einkommenssteuergesetz (EStG), der XI. Abschnitt des EStG (§§ 79ff EStG) und die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV).

Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Es werden personenbezogene Daten bezüglich folgender Kategorien verarbeitet:

  • Personendaten (Namen, Geburtstag und -ort, Geschlecht etc.)
  • Adressdaten
  • Vertragsdaten (Zulagenummer, Status Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis, Altersvorsorgebeiträge etc.)
  • Ehegattendaten (Namen, Identifikationsnummer nach §§ 139a und 139b AO etc.)
  • Informationen für eine selbst genutzte Wohnung (Auszahlung des Altersvor-sorge-Eigenheimbetrages, Aufgabe der Selbstnutzung der Wohnung etc.)
  • Informationen im Rahmen eines Versorgungsausgleichs (Beginn und Ende der Ehe-/Lebenspartnerschaftszeit, Art des durchgeführten Versorgungs-ausgleichs etc.)
  • Ergebnisse von Antragsprüfungen (Zuständige Finanzbehörden, Identifi-kationsnummer nach §§ 139a und 139b AO etc.)
  • Kindergelddaten (Kindergeldstelle, Zeitraum des Kindergeldbezuges etc.)

Empfänger der Daten

Empfänger der Daten sind die Finanzbehörden des Bundes und der Länder, insbesondere das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt, Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, Versorgungseinrichtungen gemäß § 82 Absatz 2 EStG, zuständigen Stellen gemäß § 81a EStG, die Familienkassen, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

Dauer der Speicherung der Daten

Die jeweiligen Daten werden bei uns solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der ZfA erforderlich ist. Die konkrete Dauer der Speicherung hängt dabei vor allem vom Ablauf des jeweiligen Zulage- und Besteuerungsverfahrens ab. Daneben wird die Speicherfrist auch durch die Pflicht zur Rückforderung der steuerlichen Förderung im Fall der schädlichen Verwendung bestimmt. Die Daten werden von uns gelöscht, wenn das jeweilige Verfahren abgeschlossen ist und die Daten für die Rückforderung der steuerlichen Förderung im Zuge einer schädlichen Verwendung keine Bedeutung erlangen können.

Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person die Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

Nutzung von Datenquellen, nur bei Dritterhebung (Artikel 14 DSGVO)

Die Daten werden durch die ZfA beim Bundeszentralamt für Steuern, bei den Finanzbehörden, bei Gerichten, bei Einwohnermeldeämtern, bei Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes, bei Versorgungseinrichtungen gemäß § 82 Absatz 2 EStG, bei zuständigen Stellen gemäß § 81a EStG, bei der Bundesagentur für Arbeit, bei Familienkassen, bei Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau erhoben.

Grundlage für die Bereitstellung Ihrer Daten, nur bei Direkterhebung (Artikel 13 DSGVO)

Ihre personenbezogenen Daten werden im Rahmen der Verwaltungsverfahren, die in den Aufgabenbereich der ZfA fallen, auch bei Ihnen selbst erhoben. Eine solche Erhebung findet statt, wenn Sie im Rahmen eines Antrags (bspw. für die Entnahme von gefördertem Altersvorsorgevermögen) personenbezogene Daten an die ZfA übermitteln. Diese Daten werden benötigt, um nach den Vorschriften der Abgabenordnung und der Steuergesetze über das Vorliegen der Voraussetzungen des von Ihnen geltend gemachten Anspruchs (bspw. das Recht Altersvorsorgevermögen für eine selbst genutzte Wohnung zu verwenden) entscheiden zu können.