Nach § 10 Absatz 2b Satz 1 EStG hat
- das Versicherungsunternehmen,
- der Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung,
- die Künstlersozialkasse oder
- eine Einrichtung im Sinne des § 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a Satz 2 EStG
die Höhe der im jeweiligen Beitragsjahr geleisteten bzw. erstatteten Beiträge zur (Basis-) Kranken- und gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung) i. S. d. § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG, soweit diese nicht mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung oder der Rentenbezugsmitteilung zu übermitteln sind, als mitteilungspflichtige Stelle nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung an die zentrale Stelle im Sinne von § 81 EStG (Deutsche Rentenversicherung Bund – ZfA) bis zum letzten Tag des Monats Februar des dem Beitragsjahr folgenden Kalenderjahres zu übermitteln.
Ablauf des Verfahrens
Für die Meldung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ist der Meldedatensatz MZ10 zu verwenden.
Die übermittelten Meldedatensätze werden von der ZfA geprüft. Fehlerhafte Meldedatensätze werden mit einer Fehlerkennung versehen an die mitteilungspflichtigen Stellen zurückgesandt.
Kundenanbindung und Übertragungsweg
Die Stellen, die nach § 10 Absatz 2b Satz 1 EStG mitteilungspflichtige Stellen sind, müssen sich bei der Zentralen Stelle (ZfA) als Kunde registrieren lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Erfassung als mitteilungspflichtige Stelle für Solidargemeinschaften nur möglich ist, wenn Sie Ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit alle fünf Jahre dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit einem versicherungsmathematischen und testierten Gutachten nach § 176 SGB V nachgewiesen haben.
Bei dieser Anmeldung ist auch anzugeben, ob Meldungen zukünftig per eigener Datenfernübertragung, über einen IT-Dienstleister oder per Web Formular erfolgen sollen.
Link zur Internetseite des BZSt
Alle Veröffentlichungen des BMF und des BZSt zu den Meldeverfahren finden Sie im Internetauftritt der
Hauptseite des Bundeszentralamtes für Steuern
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