Deutsche Rentenversicherung

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Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Nach § 22a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) haben die

  • Träger der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • landwirtschaftliche Alterskasse,
  • berufsständischen Versorgungseinrichtungen,
  • Pensionskassen,
  • Pensionsfonds,
  • Versicherungsunternehmen,
  • Unternehmen, die Verträge im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG anbieten, und
  • Anbieter im Sinne des § 80 EStG

als mitteilungspflichtige Stellen bis zum letzten Tag des Monats Februar des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem eine Leibrente oder andere Leistung nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a EStG und § 22 Nummer 5 EStG einem Leistungsempfänger zugeflossen ist (§ 93c Absatz 1 Nummer 1 Abgabenordnung (AO)), der zentralen Stelle im Sinne von § 81 EStG (Deutsche Rentenversicherung Bund - ZfA) Daten gemäß § 22a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1bis 6 EStG unter Beachtung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten Auslegungsvorschriften der Finanzverwaltung zu übermitteln (Rentenbezugsmitteilung).

Ablauf des Verfahrens

Rentenbezugsmitteilungen sind erstmals für das Kalenderjahr 2005 zu übermitteln. Für jeden Vertrag und jede Leibrente oder andere Leistung ist eine gesonderte Rentenbezugsmitteilung erforderlich.

Für die Meldung von Rentenbezugsmitteilungen ist der Meldedatensatz MZ01 zu verwenden.

Die übermittelten Meldedatensätze werden von der ZfA geprüft. Fehlerhafte Meldedatensätze werden mit einer Fehlerkennung versehen an die mitteilungspflichtigen Stellen zurückgesandt.

Kundenanbindung und Übertragungsweg

Die Stellen, die nach § 22a Absatz 1 EStG mitteilungspflichtige Stellen sind, müssen sich bei der Zentralen Stelle (ZfA) als Kunde registrieren lassen.

Bei dieser Anmeldung ist auch anzugeben, ob Meldungen zukünftig per eigener Datenfernübertragung, über einen IT-Dienstleister oder per Web-Formular erfolgen sollen.

Link zur Internetseite des BZSt

Alle Veröffentlichungen des BMF und des BZSt zu den Meldeverfahren finden Sie im Internetauftritt der Hauptseite des Bundeszentralamtes für Steuern .