Deutsche Rentenversicherung

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Aufgaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ist für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge - die Riester-Förderung - verantwortlich.

Mit dem Altersvermögensgesetz wurden der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentrale Stelle die mit der Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge verbundenen Aufgaben und entsprechenden Verwaltungsprozesse übertragen. Hierzu gehören unter anderem die Überprüfung, Berechnung, Auszahlung und gegebenenfalls Rückforderung der Altersvorsorgezulage.

Gemäß dem Einkommensteuergesetz (EStG) ist die ZfA insbesondere zuständig für die Feststellung der Zulageberechtigung, die Ermittlung der Höhe der Altersvorsorgezulage, die Auszahlung der Grund- und Kinderzulage an die Anbieter und deren Rückforderung bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sowie für die Entscheidung über die Verwendung des Altersvorsorge-Eigenheimbetrags.

 

Für dieses Zulageverfahren erfolgt eine rein maschinelle Datenerhebung und in diesem Zusammenhang ein Datenabgleich mit verschiedenen Kommunikationspartnern (beispielsweise dem Finanzamt, den Rentenversicherungsträgern und weiteren Behörden).

Im Rahmen des Zulageverfahrens prüft und bearbeitet die ZfA folgende Sachverhalte:

  • Prüfung, Berechnung und Auszahlung der Altersvorsorgezulage
  • Antragstellung auf Festsetzung der Altersvorsorgezulage
  • Rückforderung von Altersvorsorgezulagen und Steuervorteilen bei Kündigung des Altersvorsorgevertrags
  • Aufteilung aller Ansprüche im Rahmen eines Versorgungsausgleichs bei Scheidung
  • Kapitalübertragung bei Anbieter- oder Tarifwechsel
  • Kapitalübertragung bei Tod des Zulageberechtigten
  • Verlegung des Wohnsitzes außerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union
  • Steuerliche Förderung einer Immobilie (Wohn-Riester) bei Kauf, Bau, Tilgung eines dafür aufgenommenen Darlehens und barrierefreiem Umbau oder einer energetischen Sanierungsmaßnahme

Zu allen genannten Sachverhalten ist die ZfA ebenfalls für die Bearbeitung von eingelegten Rechtsmitteln zuständig.

 

Zudem hat die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durch das Alterseinkünftegesetz die Aufgabe, die Rentenbezugsmitteilungen entgegenzunehmen und an die Landesfinanzbehörden weiterzuleiten.

Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen werden steuerliche Bescheinigungen

- zur Kranken- und Pflegeversicherung
- zur Basisrente und
- für Zuschüsse und Erstattungen zu Vorsorgeaufwendungen

in elektronischen Meldeverfahren entgegengenommen und an die Landesfinanzverwaltungen weitergeleitet.

Weiterhin stellt die ZfA für Riester-Anbieter, mitteilungspflichtige Stellen und weitere Kunden das maschinelle Anfrageverfahren zur Erlangung der steuerlichen Identifikationsnummer (MAV) über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zur Verfügung.

Mit dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz wurde eine kinderanzahlabhängige Beitragsdifferenzierung in der sozialen Pflegeversicherung beschlossen. Die ZfA ist zusammen mit der Datenstelle der Rentenversicherung (DSRV) und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an einem elektronischen Verfahren beteiligt, über das beitragsabführende Stellen, Zahlstellen und Pflegekassen die Elterneigenschaft und Kinderanzahl ihrer Mitglieder erheben.

Interessieren Sie sich allgemein für die Riester-Rente, empfehlen wir Ihnen unsere Riester-Informationsseite der DRV Bund. Hier werden für Anleger*innen im Sinne des EStG Abschnitt XI alle Fragen beantwortet und diverse Dokumente zum Download bereitgestellt.