Deutsche Rentenversicherung

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Aufgaben der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

Die Aufgaben der ZfA ( Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen) gegenüber den Kommunikationspartnern im Sinne des Abschnittes XI des EStG werden aktualisiert und zeitnah veröffentlicht.

Mit dem Altersvermögensgesetz wurden der damaligen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) als zentrale Stelle die mit der Förderung einer freiwilligen Altersvorsorge verbundenen Aufgaben übertragen.

Weiterhin hat die zentrale Stelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund durch das Alterseinkünftegesetz die Aufgabe, die Rentenbezugsmitteilungen entgegenzunehmen und an die Landesfinanzbehörden weiterzuleiten.

Aufgrund unterschiedlicher gesetzlicher Regelungen werden steuerliche Bescheinigungen durch eine elektronische Übermittlung der Daten ersetzt. Die Übermittlung erfolgt im Rahmen von Meldeverfahren über die zentrale Stelle an die Finanzverwaltung.

Weiterhin stellt die ZfA das maschinelle Anfrageverfahren zur Erlangung der steuerlichen Identifikationsnummer zur Verfügung.

Interessieren Sie sich allgemein für die Riester-Rente, empfehlen wir Ihnen unsere Riester-Informationsseite der DRV Bund. Hier werden für Anleger*innen im Sinne des EStG Abs.XI alle Fragen beantwortet und diverse Dokumente zum Download bereitgestellt.