Deutsche Rentenversicherung

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Verarbeitungstätigkeit: Rentenbezugsmitteilungsverfahren

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verwendet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch Daten, welche wir von Dritten über Sie erhoben haben könnten oder welche wir von Dritten über Sie übermittelt bekommen haben könnten. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Recht aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände:

Kontaktadresse der ZfA und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA
bei der Deutsche Rentenversicherung Bund
10868 Berlin
Tel.: 03381 2162324 / 03381 2162350 (für Anbieter von Altersvorsorgeverträge)
Fax: 03381 216330
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
De-Mail: ZfA.Service@drv-bund.de-mail.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Rentenversicherung Bund erreichen Sie über:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezernat für Datenschutz
10704 Berlin
Telefon: 030 865-31973
eMail: Datenschutz-DRV-Bund@drv-bund.de
De-Mail: Datenschutz-DRV-Bund@drv-bund.de-mail.de.

Verarbeitungszweck

Gemäß § 22a Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) sind die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die Landwirtschaftliche Alterskasse, berufs-ständische Versorgungseinrichtungen, Pensionskassen, Pensionsfonds, Ver-sicherungsunternehmen, Unternehmen, die Verträge im Sinne des § 10 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b EStG anbieten, und Anbieter als mitteilungspflichtige Stelle im Sinne des § 80 EStG zur Datenübermittlung an die zentrale Stelle im Sinne von § 81 EStG (Deutsche Rentenversicherung Bund – ZfA) verpflichtet. Die Übermittlung der Daten erfolgt nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung. Dabei werden unter anderem Daten zu Leibrenten und anderen Leistungen nach § 22 Nummer 1 Satz 3 Buchstabe a EStG und § 22 Nummer 5 EStG sowie zum jeweiligen Leistungsempfänger übermittelt.

Die ZfA hat in diesem Verfahren die Aufgabe, die Datensätze der mitteilungspflichtigen Stellen an die Finanzbehörden weiterzuleiten. Die ZfA übernimmt in diesen Verfahren die Funktion einer sogenannten durchleitenden Stelle.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Die Daten werden entsprechend der Regelung des § 22a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 8 EStG in Verbindung mit § 5 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe d und § 5 Nummer 18 Satz 2 Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG) im Meldeverfahren der Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung verwendet.

Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Es werden personenbezogene Daten bezüglich folgender Kategorien verarbeitet:

  • Identifikationsnummer nach §§ 139a und 139 b AO
  • Personendaten (Namen, Geburtstag und -ort, Geschlecht etc.)
  • Adressdaten (gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift, eventuell Datum Verzug ins Ausland etc.)
  • Zuständige Finanzbehörden
  • Auskunftssperren nach dem Bundesmeldegesetz
  • Leistungsdaten (Beginn und Ende, Höhe und Art des Leistungsbezuges, der Anpassungsbeträge und Nachzahlungsbeträge etc.)
  • bei Versorgungsfreibeträgen das Datum der Einwilligung zur Datenübertragung, die Bemessungsgrundlage, der Beginn sowie der Beginn und das Ende einer unterjährigen Zahlung von Versorgungsbezügen
  • Beitragsdaten (Beginn und Ende der Zahlung von Beiträgen, Art und Höhe etc.)
  • Erstattungsdaten (Zeiträume, Art und Höhe)

Empfänger der Daten

Empfänger der Daten sind die Finanzbehörden des Bundes und der Länder, insbesondere das für den Steuerpflichtigen zuständige Finanzamt. Empfänger der Daten kann auch die mitteilungspflichtige Stelle selbst sein.

Dauer der Speicherung Ihrer Daten

Die Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten, ist abhängig vom Besteuerungszeitraum, auf den sich die jeweiligen personenbezogenen Daten beziehen. Ausgehend vom Ablauf des jeweiligen Besteuerungszeitraums ist es zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der ZfA notwendig, die Daten für weitere 7 Jahre aufzubewahren, da innerhalb dieses Zeitraums noch eine Pflicht zur Korrektur der übermittelten Daten besteht. Um den mitteilungspflichtigen Stellen die Erfüllung ihrer Korrekturpflicht zu ermöglichen, ist es aus technischer Sicht notwendig, dass die ZfA die Daten für diesen Zeitraum speichert. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die personenbezogenen Daten gelöscht.

Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person die Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

Nutzung von Datenquellen, nur bei Dritterhebung (Artikel 14 DSGVO)

Die Daten werden der ZfA durch das Bundeszentralamt für Steuern, durch die Finanzbehörden und durch die mitteilungspflichtigen Stellen übermittelt.