Deutsche Rentenversicherung

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Verarbeitungstätigkeit: maschinelles Anfrageverfahren (MAV) zur Erlangung der steuerlichen Identifikationsnummer

Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) verwendet zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören auch Daten, welche wir von Dritten über Sie erhoben haben könnten oder welche wir von Dritten über Sie übermittelt bekommen haben könnten. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Recht aufzuklären und unseren Informationspflichten (Art. 13 und 14 DSGVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände:

Kontaktadresse der ZfA und des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen – ZfA
bei der Deutsche Rentenversicherung Bund
10868 Berlin
Tel.: 03381 2162324 / 03381 2162350 (für Anbieter von Altersvorsorgeverträge)
Fax: 03381 216330
E-Mail: Zulagenstelle@DRV-Bund.de
De-Mail: ZfA.Service@drv-bund.de-mail.de

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Deutschen Rentenversicherung Bund erreichen Sie über:
Deutsche Rentenversicherung Bund
Dezernat für Datenschutz
10704 Berlin
Telefon: 030 865-31973
eMail: Datenschutz-DRV-Bund@drv-bund.de
De-Mail: Datenschutz-DRV-Bund@drv-bund.de-mail.de.

Verarbeitungszweck

Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, private Versicherungs- und Bankinstitute, die Träger der betrieblichen Altersversorgung sowie Behörden und andere öffentliche Stellen sind gesetzlich verpflichtet, für den steuerpflichtigen Bürger bestimmte steuerlich relevante Angaben in einem maschinellen Verfahren an die Finanzbehörden zu übermitteln.

 Die Zuordnung der übermittelten Daten zu der betreffenden steuerpflichtigen Person erfolgt über die steuerliche Identifikationsnummer (§§ 139a und 139b Abgabenordnung - AO). Diese wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Die Identifikationsnummer ist der mitteilungspflichtigen Stelle nicht immer bekannt. Damit sie dennoch ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachkommen kann, hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, in einer maschinellen Anfrage die Identifikationsnummer der steuerpflichtigen Person beim BZSt ermitteln zu lassen.

 Die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) ist in dieses Datenübermittlungsverfahren eingebunden, da sich das BZSt der DRV Bund bedient, soweit diese zentrale Stelle im Sinne von § 81 Einkommensteuergesetz (Deutsche Rentenversicherung Bund – ZfA) ist. Die Nutzung dieses Übermittlungsweges wurde gesetzlich vorgesehen, damit keine neuen Datenübermittlungswege für die Kommunikation zwischen den mitteilungspflichtigen Stellen und den Finanzämtern eröffnet, sondern die bestehende Infrastruktur genutzt werden kann.

Die ZfA hat in diesen Verfahren die Aufgabe, die Datensätze der mitteilungspflichtigen Stellen an die zuständigen Finanzbehörden weiterzuleiten. Die ZfA übernimmt in diesem Verfahren die Funktion einer sogenannten durchleitenden Stelle.

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Das MAV nach § 22a Absatz 2 Satz 2 und 4 Einkommensteuergesetz (EStG) ist für folgende Meldeverfahren vorgesehen:

 Rentenbezugsmitteilung (§ 22a Absatz 2 Satz 2 EStG), Mitteilung der Beiträge zu einem Altersvorsorgevertrag (§ 10a Absatz 5 Satz 2 EStG), Mitteilung der Beiträge zu einem Basisrentenvertrag (§ 10 Absatz 2a Satz 2 EStG), Mitteilung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 10 Absatz 2b Satz 3 EStG), Mitteilung über die Zahlung von Sozialleistungen (§ 32b Absatz 3 Satz 1 EStG) und für die Mitteilung über die Zahlung steuerfreier Zuschüsse und Erstattungen zu Vorsorgeaufwend-ungen (§ 10 Absatz 4b Satz 5 EStG).

 Weitere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist § 5 Absatz 1 Nummer 18 Buchstabe c und § 5 Nummer 18 Satz 2 Gesetz über die Finanzverwaltung (FVG).

Die Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet werden

Es werden personenbezogene Daten bezüglich folgender Kategorien verarbeitet:

  • Identifikationsnummer nach §§ 139a und 139b Abgabenordnung (AO)
  • Personendaten (Namen, Geburtstag und -ort, Geschlecht etc.)
  • Adressdaten (mitgeteilte Anschrift aus der Datenanfrage)

Empfänger der Daten

Empfänger der Daten sind die Finanzbehörden des Bundes. Empfänger der Identifikationsnummer (§§ 139a und 139b AO) sind auch mitteilungspflichtige Stellen, soweit sie die Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen zur Übermittlung einer steuerlichen Bescheinigung oder steuerlichen Kontrollmaterials benötigen.

Dauer der Speicherung der Daten

Die jeweiligen Daten werden bei uns solange gespeichert, wie dies für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrags der ZfA erforderlich ist. Die konkrete Dauer der Speicherung hängt dabei vom Ablauf des jeweiligen Anfrageverfahrens ab. Nach der Durchführung des jeweiligen Verfahrens werden Ihre Daten von uns gelöscht.

Ihre Betroffenenrechte

Grundsätzlich haben Sie als betroffene Person die Rechte auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), Löschung (Artikel 17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO) und das Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). Weiterhin haben Sie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO).

Nutzung von Datenquellen, nur bei Dritterhebung (Artikel 14 DSGVO)

Die Daten werden der ZfA durch die Finanzbehörden und mitteilungspflichtigen Stellen übermittelt.