Deutsche Rentenversicherung

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Webformulare - Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen für die Webformulare zu den Verfahren der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund

1. Leistungen der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

1. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen stellt

  • Anbietern (nach § 80 EStG)
  • Zuständigen Stellen (nach § 81a EStG)
  • Familienkassen (nach § 91 Abs. 1 Satz 1 EStG)
  • Mitteilungspflichtigen (nach § 22a EStG)
  • MAV-Nutzern (nach § 22a Abs. 2 Satz 2 EStG)

(nachstehend Nutzer genannt) Webformulare zur Übermittlung aller erforderlichen Daten gemäß der gesetzlichen Anforderungen des Einkommensteuergesetz (EStG) sowie der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV) zur Verfügung. Der Nutzer erhält eine Zugangsberechtigung in Form einer Benutzerkennung sowie eines spezifischen unternehmensbezogenen Passwortes.

2. Der Zugang zu den Webformularen wird von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen durch ein 2048-Bit-Serverzertifikat (sha1 signiert) abgesichert. Der Public Key dieses Zertifikates wird im SSL Handshake Verfahren beim Verbindungsaufbau mit einem geeigneten Browser verwendet, um eine Transportverschüsselung mit AES 256 auszuhandeln. Zur Anwendung der Webformulare muss der Nutzer einen für dieses Zertifikat geeigneten Browser verwenden.

3. Alle Änderungen bezüglich der Nutzung der Webformulare werden dem Nutzer durch eine von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen versandte E-Mail bekannt gegeben. Maßgebend für die Zustellung der E-Mail ist die in der "Mitteilung der Zugangsdaten zur Nutzung der Webformulare" bestätigte E-Mail-Adresse. Sofern nach Zugang der vorgenannten Mitteilung die E-Mail-Adresse durch den Nutzer geändert wurde, ist die in der Bestätigung der "Erfassung von Daten der Beteiligten für die Verfahren der zentralen Stelle" aufgeführte E-Mail-Adresse der Zeile "Kontakt fachliche Fragen" maßgebend.

2. Pflichten und Haftung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen

1. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen gewährleistet den Datenschutz nach Maßgabe der rechtlichen Vorgaben und des allgemein anerkannten Stands der Technik. Sie steht dafür ein, dass alle mit persönlichen Daten der Nutzer betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet sind und die technischen Möglichkeiten zur Sicherung der Daten und Dateien gegen Drittzugriffe nutzen.

2. Die Sicherheit des Datenbestandes gewährleistet die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen im Rahmen der technischen und finanziellen Möglichkeiten des Systems.

3. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen haftet nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Eine Haftung für Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch andere Nutzer verursacht werden, ist ausgeschlossen.

3. Pflichten und Haftung der Nutzer

1. Der Nutzer haftet für Schäden und Ansprüche Dritter, die durch Gebrauch oder Missbrauch seiner unternehmensbezogenen Nutzungsberechtigung entstehen. Der Nutzer ist für alle durch ihn verursachten Verletzungen von Rechten Dritter verantwortlich.

2. Bei vertrags- oder rechtswidriger Nutzung der unternehmensbezogenen Zugangsberechtigung ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen berechtigt, den Vertrag durch Sperrung des Zugangs vorübergehend einseitig auszusetzen.

3. Die Überlassung der unternehmensbezogenen Zugangsberechtigung an Dritte ist nur zulässig

  • soweit dies Mitarbeiter des Nutzers sind und die Überlassung zur Datenübermittlung mittels Webformular unverzichtbar ist oder
  • soweit die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen die Überlassung gesondert genehmigt.

4. Wird den Mitarbeitern des Nutzers die unternehmensbezogene Zugangsberechtigung überlassen, sind diese darauf hinzuweisen, dass sie diese Zugangsberechtigung ihrerseits nicht Dritten überlassen dürfen. Der Nutzer hat sich von diesen Mitarbeitern den Erhalt des Hinweises schriftlich bestätigen zu lassen.

4. Kündigung

1. Der Nutzer kann den Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Nach Wirksamwerden der Kündigung ist eine Nutzung der Webformulare nicht mehr möglich.

2. Die etwaige gesetzliche Pflicht des Nutzers zur Übermittlung von Daten, insbesondere nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) und / oder der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung (AltvDV), sowie die daraus folgende Pflicht des Nutzers, bei Wegfall der Nutzung der Webformulare eine anderweitige elektronische Anbindung zur Übermittlung zu realisieren, bleiben von der Kündigungsmöglichkeit hiervon unberührt.

5. Schlussbestimmungen

1. Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Zweck der Nutzungsbedingungen und der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen entsprechende Ersatzbestimmung.

2. Gerichtsstand für alle Verträge ist Berlin.

3. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen erhebt und verarbeitet die persönlichen und technischen Daten der Nutzer zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken elektronisch. Gespeichert werden Name und die Anschrift, die E-Mail-Adresse, die Telefon- und Telefaxnummer, die Betriebsnummer, die Art der Verbindung, das Kommunikationsverhalten und die Systemumgebung.

Zusätzlich erfolgt bei

  • Anbietern die Speicherung der Zertifizierungsnummer und der Bankverbindung, über welche die Zulagenzahlungen abgewickelt werden;
  • Familienkassen die Speicherung der von ihnen im Außenverhältnis gegenüber dem Kindergeldempfänger verwendete Kurzbezeichnung.

Eine über diese Zweckbestimmung hinausgehende Verarbeitung oder Nutzung von nutzerbezogenen oder nutzerbeziehbaren Stamm- und Verbindungsdaten findet nicht statt. Statistische Auswertungen von Verbindungsdaten können bei Bedarf vorgenommen werden, solange sichergestellt ist, dass die zugrunde liegenden Daten so früh wie möglich anonymisiert werden und keinen Rückschluss auf den Nutzer zulassen, deren Verbindungsdaten für die Auswertung genutzt wurden. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen steht dafür ein, dass die mit der Systembetreuung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Datenschutz-Bestimmungen kennen und beachten.