Willkommen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Die ZfA ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund und verantwortlich für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge - die Riester-Förderung - sowie weitere Verfahren.
Unser Informationsangebot im Internet:
Über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Die ZfA ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Seit dem 1. Januar 2002 ist sie für die Gewährung der Riester-Zulage zuständig. Die Riester-Rente ist ein Teil der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge. Die gesetzliche Grundlage dafür und die damit verbundenen Aufgaben der ZfA sind im Einkommensteuergesetz (Abschnitt XI EStG in Verbindung mit § 10a EStG) verankert. Die Aufsichtsbehörde der ZfA ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Darüber hinaus werden als zentrale Stelle diverse Meldeverfahren der Finanzverwaltung betreut.