Willkommen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Die ZfA ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund und verantwortlich für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge - die Riester-Förderung - sowie weitere Verfahren.
Unser Informationsangebot im Internet:
Über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
Die ZfA ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Seit dem 1. Januar 2002 ist sie für die Verwaltung und Weiterentwicklung der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge verantwortlich. Die gesetzliche Grundlage für die Riester-Rente sowie die damit verbundenen Aufgaben der ZfA sind im Einkommensteuergesetz (Abschnitt XI EStG in Verbindung mit § 10a EStG) verankert. Die Aufsichtsbehörde der ZfA ist das Bundeszentralamt für Steuern.
Darüber hinaus werden als zentrale Stelle diverse Meldeverfahren der Finanzverwaltung betreut.