Willkommen bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Die ZfA ist Teil der Deutschen Rentenversicherung Bund und verantwortlich für die staatlich geförderte, private Altersvorsorge - die Riester-Förderung - sowie weitere Verfahren.

Unser Informationsangebot im Internet:

Für Riester-Interessierte und Sparer

Erfahren Sie mehr über die Zulagenhöhe, Vertragsformen, den berechtigten Personenkreis, Optimierungsmöglichkeiten und Wohn-Riester. Auf unserer Seite finden Sie Formulare, Kontaktdaten und weitere Services.

Für Behörden und Anbieter

Als Kommunikationspartner der ZfA gelangen Sie hier zu umfangreichen Fachinformationen und den geschützten Bereichen für das Riester-Zulageverfahren, die Meldeverfahren der Finanzverwaltung oder die Identifikationsnummer.

Über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)

Die ZfA ist eine Abteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund. Seit dem 1. Januar 2002 ist sie für die Gewährung der Riester-Zulage zuständig. Die Riester-Rente ist ein Teil der staatlich geförderten, privaten Altersvorsorge. Die gesetzliche Grundlage dafür und die damit verbundenen Aufgaben der ZfA sind im Einkommensteuergesetz (Abschnitt XI EStG in Verbindung mit § 10a EStG) verankert. Die Aufsichtsbehörde der ZfA ist das Bundeszentralamt für Steuern.

Darüber hinaus werden als zentrale Stelle diverse Meldeverfahren der Finanzverwaltung betreut.